by Ester yusufu | 3 Juli 2025 08:46 pm07
Diese Frage ist sehr sensibel und wichtig, denn sie berührt sowohl die biblische Lehre als auch kulturelle Vorstellungen. Schauen wir uns an, was die Bibel dazu sagt – im Alten Testament, im Neuen Testament – und wie Christen heute damit umgehen sollten.
Im Alten Bund gab es ein besonderes Gesetz, das man Schwagerehe nennt (vom lateinischen levir = Schwager). Nach 5. Mose 25,5–10 musste der Bruder eines verstorbenen Mannes dessen Witwe heiraten, wenn dieser kinderlos gestorben war. So sollte der Name und das Erbe des Verstorbenen in Israel erhalten bleiben.
5. Mose 25,5–6 (LUT 2017):
„Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann außerhalb der Familie angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zur Frau nehmen und ihr die Pflicht des Schwagers leisten. Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterführen, damit dessen Name nicht aus Israel ausgelöscht wird.“
Dieses Gebot hatte klare Ziele:
Es ging hier nicht um romantische Liebe, sondern um Verantwortung gegenüber Familie und Volk.
Im Neuen Bund gilt dieses Gesetz nicht mehr. Das Neue Testament betont vielmehr die persönliche Entscheidung, die Freiheit in Christus, die Führung durch den Heiligen Geist und die gegenseitige Zustimmung.
1. Korinther 7,39 (LUT 2017):
„Eine Frau ist an ihren Mann gebunden, solange er lebt. Wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie frei, zu heiraten, wen sie will – nur dass es im Herrn geschehe.“
Römer 7,2–3 (LUT 2017):
„Eine verheiratete Frau ist an ihren Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann stirbt, ist sie frei von dem Gesetz, das sie an den Mann bindet. Darum wird sie eine Ehebrecherin genannt, solange ihr Mann lebt, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird. Wenn aber ihr Mann stirbt, ist sie frei von dem Gesetz, sodass sie keine Ehebrecherin ist, wenn sie einem andern Mann zu eigen wird.“
Diese Verse machen deutlich: Mit dem Tod endet die Bindung des Ehebundes. Der Hinterbliebene ist frei, neu zu heiraten – die Ehe soll jedoch im Herrn, also im Glauben, geschlossen werden.
Das heißt: Grundsätzlich kann ein Christ die Witwe seines verstorbenen Bruders heiraten, sofern beide ledig sind und ihre Beziehung Christus ehrt.
Paulus erinnert uns daran, dass nicht alles, was erlaubt ist, auch wirklich gut ist:
1. Korinther 10,23 (LUT 2017):
„Alles ist erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten. Alles ist erlaubt, aber nicht alles baut auf.“
Darum gilt es, sorgfältig abzuwägen:
Was ist also zu tun?
Jakobus 1,5 (LUT 2017):
„Wenn es aber jemandem unter euch an Weisheit mangelt, so bitte er Gott, der jedermann gern gibt und niemanden schilt; so wird sie ihm gegeben werden.“
Mein persönlicher Rat wäre: Prüfen Sie sehr sorgfältig, ob diese Ehe wirklich Gottes Willen entspricht und Frieden in der Familie stiftet. Sonst ist es oft besser, einen anderen Weg zu gehen.
Zusammengefasst:
Letztlich sollte die Entscheidung auf Gebet, Schrift und seelsorgerlicher Beratung beruhen.
Kolosser 3,17 (LUT 2017):
„Und alles, was ihr tut mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn.“
Möge Gott Ihnen Weisheit, Klarheit und Frieden schenken.
Gott segne Sie.
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